AGB´s von Party- & Cateringservice Ress

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den
Party & Cateringservice Ress

Allgemeines

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge,
Lieferungen und sonstige Leistungen.
RESS Party & Cateringservice ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer
angemessener Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.
Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bearbeitet.

Geltungsbereich

Sämtliche Geschäfte erfolgen nur entsprechend den folgenden Geschäftsbedingungen die der Auftraggeber verbindlich anerkennt.
Von uns angebotenen Leistungen von Speisen, Serviceleistungen, Personaldienstleistungen, dem Verleih von Equipment und die Vermittlung von eigenen, als auch Dienstleistungen und Waren von Drittanbietern, die der Kunde zuvor bei uns persönlich, per Post, Telefon, Fax oder Email bestellt hat.

Angebot & Preise

Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Die gültigen Preise ergeben
sich aus der jeweiligen Preisliste oder einer Preisvereinbarung.
Alle Preisangaben im Internet und auf unseren Werbebroschüren sind unverbindlich und werden im Einzelfall individuell angeboten. Bei Buffetkombinationen werden die Preise neu berechnet und mündlich oder schriftlich angeboten.
Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Umsatzsteuer

Der Gesetzgeber schreibt uns vor, bei Lieferungen, die eine reine Speisenlieferung durch zusätzliche Serviceleistungen (z.B. Geschirrvermietung, Personalgestellung) ergänzt, für die Gesamtlieferung den vollen Mehrwertsteuersatz zu erheben.
(Gesamtlieferung = Dienstleistung = voller Steuersatz 19% Speisenlieferung = Lebensmittel = ermäßigter Steuersatz 7%)

Bestellung/Auftrag

So früh wie möglich, jedoch nach Möglichkeit spätestens
7 Werktage vor Ihrem Fest oder Veranstaltung.
Aus organisatorischen Gründen kann der Auftragnehmer Speisen nur ab einer bestimmten Personenzahl liefern.
Für den Umfang der Lieferung reicht der mündliche erteilte Auftrag, falls kein schriftliches Vorliegen sollte. Nebenabreden oder Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Die im Auftrag angemeldete Personenzahl ist verbindlich, wenn nicht mindestens 4 Tage vor Lieferung eine Änderungsmitteilung durch den Auftraggeber erfolgt. Wir behalten uns dann eine evtl. Nachkalkulation vor.
Eventuell entstehende GEMA-Gebühren, sowie Energie-, Wasser- und Abfallkosten werden vom Auftraggeber übernommen.

Abbestellung

Wird eine Veranstaltung später als 7 Werktage vor dem geplanten Termin vom Auftraggeber abgesagt, erfolgt eine Kostenverrechnung von 20% des vereinbarten Menü/- Büffetpreises, sowie der gemieteten Artikel.
Ab dem zweiten Tag vor Lieferung stellt der Auftragnehmer die bis dahin für ihn im Zusammenhang mit dem Lieferauftrag entstandenen aufgelaufenen Kosten in Rechnung.

Anzahlung

Aufträge unter 500,- € sind bei Lieferung fällig.
Bei Aufträgen über 500,- € werden vor Lieferung eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Auftragssumme in bar oder per Überwei¬sung auf eines der Konten des, Ress Party & Cateringservice fällig, falls dies vereinbart wird. Bei Abbestellung wird die Anzahlung verrechnet.

Anlieferung

Wir liefern selbstverständlich auch an Sonn- und Feiertagen.
Die Auslieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Für die Anlieferung im Umkreis von 20 km wir nach Aufwand berechnet.
Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebung gerechnet werden, die wir selbst bei großer Sorgfalt nicht beeinflussen können.

Besonderheiten die den Lieferort betreffen, wie
Baustellen, lange Wege, Treppen etc. sind durch den Kunden bei der Bestellung mitzuteilen, damit wir uns zeitlich und organisatorisch darauf einrichten können.
Für besonders aufwendige Gegebenheiten, behalten wir uns vor, eine Mehraufwandspauschale zu berechnen. Der Kunde gewährleistet die Entgegennahme der von ihm bestellten Waren und Leihzubehör.

Gefahrenübergang und Entgegennahme

Ress Party & Cateringservice versichert, dafür Sorge zu tragen, dass die auszuliefernden Waren sorgfältig und vorschriftsmäßig transportiert werden. Wir übernehmen keine Gewähr, dass die Bestellung pünktlich bzw. in einem bestimmten Zeitrahmen erfolgt.
Die Gefahr möglicher Beschädigung oder Verderbs der gesamten Lieferung laut Auftrag geht spätestens mit der Auslieferung auf den Auftragge¬ber über, und zwar dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen wie z.B. Buffetservice übernommen hat. Der Kunde hat die Ware nach mit ihm zumutbarer Gründlichkeit zu prüfen. Erkennbare Mängel bzw. Reklamationen, bezogen auf Anzahl und Menge bestellter Waren, können nur sofort nach Anlieferung geltend gemacht werden.
Für den Umgang mit leihweise überlassenen Geräten und Gegenständen sind die Anweisungen des Lieferpersonals unbedingt zu beachten.
Bei Leihgeräten mit Gasbefeuerung wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese in geschlossenen Räumen nicht verwendet werden dürfen. Der Lieferant übernimmt keinerlei Gewähr auf Beschädigungen durch austretendes Gas und den damit verbundenen Folgen und Gefahren.

Leihwaren/ Leihzubehör/ Equipment

Die Lieferung von Speisen und Getränken, erfolgt in oder auf Leihbasis, wie Warmhaltegeräte und Platten. Diese werden vom Kunden gereinigt und unbeschädigt zurückgebracht.
Nach Vereinbarung ist eine kostenpflichtige Abholung möglich.
Leihwaren, die mit Getränken und Speisen in Kontakt kamen, sind auf Grund hygienischer Bestimmungen gereinigt zurück zu geben, falls nichts anderes vereinbart wurde.
Der Kunde trägt von der Übergabe bis zur Rückgabe die Verantwortung für unsere Leihware.
Die Rücknahme erfolgt zunächst unter Vorbehalt. Exakte Bruch- und Fehlmengen können erst nach erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden. Fehlmengen und Bruch werden zum Wiederbeschaffungspreis berechnet.
Ist die Verleihware (z.B. Hussen, Tischwäsche usw.) stark verschmutzt oder beschädigt, werden die zusätzlichen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Ist eine Reinigung nicht mehr möglich, so ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Auch dann werden die zusätzlichen Reinigungskosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Haftung und Mängel

Schadensersatzansprüche auf Grund höherer Gewalt werden nicht erstattet. Gerechtfertigte Schadensersatzansprüche werden nur im Rahmen der Rechnungssumme erstattet, nicht darüber hinaus.

Zurückbehaltung und Aufrechnung

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, aufgrund irgendwelcher Ansprüche oder Einreden mit der Zahlung zurückzuhalten oder gegen diese aufzurechnen, es sei denn, der Auftragnehmer hat die Einsprüche oder Einreden anerkannt, so dass diese rechtskräftig sind.

Schlussbestimmungen

Falls Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sind, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen Bestimmungen soll gelten, was dem Zweck in den gesetzlich erlaubten Sinn am nächsten kommt.



Stand 02/2016