Allgemeine Geschäftsbedingungen für den
Party - & Cateringservice Ress
Allgemeines
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen.
RESS Partyservice ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.
Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.
Geltungsbereich
Sämtliche Geschäfte erfolgen nur entsprechend den folgenden Geschäftsbedingungen, die der Auftraggeber verbindlich anerkennt.
Angebot & Preise
Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Die gültigen Preise ergeben
sich aus der jeweiligen Preisliste oder einer Preisvereinbarung.
Alle Preisangaben im Internet und auf unseren Werbebroschüren sind unverbindlich und werden im Einzellfall individuell angeboten. Bei Buffetkombinationen werden die Preise neu berechnet und mündlich oder schriftlich angeboten.
Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer
Umsatzsteuer
Der Gesetzgeber schreibt uns vor, bei Lieferungen, die eine reine Speisenlieferung durch zusätzliche Serviceleistungen (z.B. Geschirrvermietung, Personalgestellung) ergänzt, für die Gesamtlieferung den vollen Mehrwertsteuersatz zu erheben.
(Gesamtlieferung = Dienstleistung = voller Steuersatz | Speisenlieferung = Lebensmittel = ermäßigter Steuersatz)
Auftrag
Für den Umfang der Lieferung reicht der mündliche erteilte Auftrag, falls kein schriftliches Vorliegen sollte. Nebenabreden oder Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Die im Auftrag angegebene Personenzahl ist verbindlich. Die Änderung der Personenzahl gilt nur dann als angenommen, wenn diese vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wird.
Abbestellung
Die Abbestellung der Lieferung mit allen damit verbundenen Dienstleistungen ist bis sieben Tage vor Auslieferung kostenfrei möglich. Zwischen dem siebten und dritten Tag berechnen wir eine Stornogebühr von pauschal 50,- €. Ab dem zweiten Tag vor Lieferung stellt der Auftragnehmer die bis dahin für ihn im Zusammenhang mit dem Lieferauftrag entstandenen aufgelaufenen Kosten in Rechnung.
Anzahlung
Aufträge unter 500,- € sind bei Lieferung fällig.
Bei Aufträgen über 500,- € ist vor Lieferung eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Auftragssumme in bar oder per Überweisung auf eines der Konten des Partyservice Ress zu zahlen, falls dies vereinbart wird. Bei Abbestellung wird die Anzahlung verrechnet.
Anlieferung
Wir liefern "frei Haus" im Umkreis von 10 Kilometer,
darüber hinaus berechnen wir Fahrtkosten nach Vereinbarung.
Wir liefern selbstverständlich auch an Sonn- und Feiertagen.
Die Anlieferung erfolgt wie im Auftrag vereinbart. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse.
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen, soweit die Nichterfüllung nicht nachweislich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Partyservice Ress beruht.
Bei Anlieferung außerhalb Bergheim / Rheidt berechnen wir eine Lieferpauschale von 15,- € zuzüglich einer Kilometerpauschale von 0,50 € pro gefahrenem Kilometer. Es werden die Hin- und Rückfahrt berechnet. Bei Aufträgen ab 30 Personen richtet sich diese Gebühr nach dem Auftragsvolumen und wird von uns individuell festgelegt.
Gefahrenübergang und Entgegennahme
Die Gefahr möglicher Beschädigung oder Verderbs der gesamten Lieferung laut Auftrag geht spätestens mit der Auslieferung auf den Auftraggeber über, und zwar dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen wie z.B. Buffetservice übernommen hat. Für den Umgang mit leihweise überlassenen Geräten und Gegenständen sind die Anweisungen des Lieferpersonals unbedingt zu beachten.
Bei Leihgeräten mit Gasbefeuerung wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese in geschlossenen Räumen nicht verwendet werden dürfen. Der Lieferant übernimmt keinerlei Gewähr auf Beschädigungen durch austretendes Gas und die damit verbundenen Folgen und Gefahren.
Reinigung
Alle Geräte und das Geschirr sind nach Gebrauch mit einem haushaltsüblichen Spülmittel zu reinigen und mit kaltem Wasser nachzuspülen, falls nichts anderes vereinbart wird. Nach dem Spülen sind sämtliche Geräte und Gegenstände abzutrocknen.
Geschirrrückgabe
Mit den bestellten Spezialgeräten angelieferte Gegenstände wie Platten, Schüsseln, Tafelgedecke etc. bleiben Eigentum des Lieferanten und sind vom Auftragnehmer bis spätestens am übernächstem Tag nach Lieferung unbeschadet zurückzugeben. Beschädigte Gegenstände werden mit dem Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.
Beanstandung, Haftung und Mängel
Sollte eine Reklamation begründet sein, so ist diese unverzüglich - ggf. telefonisch - geltend zu machen, damit wir eine umgehende Überprüfungsmöglichkeit haben. Schadensersatzansprüche aufgrund höherer Gewalt werden nicht erstattet. Gerechtfertigte Schadensersatzansprüche werden nur im Rahmen der Rechnungssumme erstattet, nicht darüber hinaus.
Zurückbehaltung und Aufrechnung
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, aufgrund irgendwelcher Ansprüche oder Einreden mit der Zahlung zurückzuhalten oder gegen diese aufzurechnen, es sei denn, der Auftragnehmer hat die Einsprüche oder Einreden anerkannt, so dass diese rechtskräftig sind.
Schlussbestimmungen
Falls Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sind, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen Bestimmungen soll gelten, was dem Zweck in den gesetzlich erlaubten Sinn am nächsten kommt.